Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Für sämtliche Darstellungen, Buchungen und Nutzung der Webseite und der Dienstleistungen von Anna Doppel e.U. gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Sie sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich Anna Doppel e. U.  vor. Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGBs.

Lebensberatung/Lebens- und Sozialberatung/psychosoziale Beratung/ Coaching /Supervision & pferdegestütztes Coaching/ pferdegestützte Intervention erfolgt nach den Richtlinien des österr. Bundesgesetzblattes für Lebens- und SozialberaterInnen Befähigungsnachweisverordnung, sowie §127 Z20 Gew O 1994, Kammerzugehörigkeit: WKK - Erfüllungs- und Gerichtsstandort: Villach

Zahlungsmodalitäten und Rücktritt/Stornierung seitens des/der Teilnehmers/-in:

Bei psychosozialen Beratungen/ EinzelCoachings/ Einzelsupervisionen/ Einzelselbsterfahrung erfolgt die Bezahlung  in bar vor Ort. Bei Onlinemeetings muss eine Überweisung des Rechnungsbetrages  innerhalb von 2 Wochen nach  Rechnungslegung erfolgen. Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos. Einzeltermine, die nicht mindestens 48 Stunden vor Termin storniert wurden, werden verrechnet.

Bei Gruppensupervisionen/Seminaren/offenen Coachings ist die Gebühr mittels Überweisung vorab zu entrichten, erst danach kann der Platz garantiert werden. Sollten Sie zu dem gebuchten Termin nicht teilnehmen können, so können Sie bis zu 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin auf einen anderen vom Anbieter vorgeschlagenem Termin kostenfrei umgebucht werden. Bei kurzfristiger Stornierung innerhalb von 5 Werktagen vor dem Termin wird der volle Betrag  in Rechnung gestellt. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gemeldet werden.

Gebuchte externe (geschlossene/firmeninterne) Gruppensupervisionen, Seminare, MitarbeiterCoachings, Teamsupervisionen und Workshops können bis max. 4 Wochen vor dem Termin kostenlos storniert werden, danach fällt das Honorar in vereinbarter Höhe an. Bei einer Terminverschiebung  seitens des Auftraggebers innerhalb dieser Stornofrist fällt eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 110,-  an.

Leistungsbeschreibung:

Anna Doppel e. U. bietet Einzelcoachings & Einzelsupervision, Teamcoachings & Teamsupervision und psychosoziale Beratung, auch in Zusammenarbeit mit Pferden an. Die Zielsetzung dieser Angebote variiert je nach Bedarf des Teilnehmers und Auftraggebers. Der Bedarf des Teilnehmers / der Grund des Auftraggebers wird in einem telefonischen Vorgespräch geklärt. Dauer, Inhalt, Ort und Uhrzeit für die jeweiligen (Kompakt-)Angebote, werden  im persönlichen Gespräch geregelt. Diese können von Dauer, Inhalt, Ort und Uhrzeit des im Internet beschriebenen Angebotes abweichen. Bei Supervisionen(Coachings, die vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben werden, können die Inhalte der Beratung auch den persönlichen Bereich betreffen. Der Auftraggeber erteilt diesbezüglich sein Einverständnis, wenn die  privaten Umstände auf das Arbeitsverhältnis/Arbeitsleben des Teilnehmers/derTeilnehmerin Einfluss haben. Der Auftraggeber wird hierüber nicht informiert (siehe Verschwiegenheitspflicht).

Rücktritt/Kündigung seitens Anna Doppel e.U.:

Anna Doppel e. U.  ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn z. B. der geplante Termin nicht die ausreichende Teilnehmerzahl erreicht oder aus anderem wichtigen Grunde (wie z.B. die Erkrankung des Anbieters). In diesem Falle informieren wir Sie kurzfristig per E-Mail oder telefonisch und bieten Ihnen 2 Alternativtermine zur Auswahl. Anna Doppel e. U.  übernimmt nicht die Kosten der Hotel-, Seminarraum- oder Flugstornierungskosten im Falle eine Absage des Termins durch Anna Doppel e. U. . Bei einem Verstoß gegen diese AGBs oder dem begründeten Verdacht, dass ein Verstoß vorliegt, ist Anna Doppel e. U.  ebenfalls jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Verantwortung des/der Teilnehmers/-in bei pferdegestützten Coachings / Interventionen:

Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass er während des Seminares/des Coachings/der Beratung in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Bei allen Interaktionen mit dem Pferd wird eine Seminarleiterin anwesend sein. Die Seminarleiterin hat das Recht, eine Übung mit dem Pferd jederzeit abzubrechen – dies dient zu Ihrem Schutz und soll Gefahren vorbeugen. Den Anweisungen der Seminarleiterin ist daher immer zu folgen. Bei Nichtbefolgung der Weisungen oder bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen können TeilnehmerInnen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es werden in diesem Fall keine Teilnahmegebühren erstattet. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, die Pferde respektvoll zu behandeln, sie nicht zu ärgern, zu schlagen oder sonstige, gegen sie gerichtete Aktionen zu unternehmen. Anna Doppel e. U.   behält sich vor, dass das Pferd auf unbekannte Situationen, Schläge oder laute Geräusche reagieren kann. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich weiters, die Pferde nicht zu füttern, besonders weil die Pferde nicht durch Bestechung motiviert werden sollen.

Haftungsausschluss:

Das/die verwendete/n Pferd/Pferde ist/sind es gewohnt und dafür ausgebildet, mit unterschiedlichen Menschen zu arbeiten. Ein Restrisiko besteht jedoch immer. Ein Pferd das sich erschrickt kann fluchtartig oder wild reagieren. Mit Ihrer Unterschrift vor Beginn bestätigen Sie, dass Sie sich diesen Restrisikos bewusst sind und Sie die Verantwortung für sich selbst tragen. Eine Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und maximal bis zur Höhe des Teilnahmehonorars begrenzt in Bezug auf sonstige Schäden (die nicht aus Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper resultieren). Da Persönlichkeitsentwicklung ein Prozess ist und im hohen Maße von der Mitarbeit und dem Reflexionswillen des/der Teilnehmers/-in abhängt, übernehmen die Seminarleiter keinerlei Garantie für Erfolg.

Datenschutzerklärung / Verschwiegenheitspflicht:

Die Berater/Coaches sind verpflichtet, keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben. Sie verpflichten sich, die bei der Nutzung von Anna Doppel e. U. , sowie die bei Anmeldung erhobenen Daten, lediglich zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Abwicklung von den bei Anna Doppel e. U.  gebuchten Dienstleistungen zu nutzen und nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden gespeichert, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Eine weiter gehende Speicherung personenbezogener Daten findet bei Beratungen nur in anonymisierter Form. Anna Doppel e. U.   unterliegt der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf alle Inhalte/Resultate der Einheiten, auch gegenüber Erziehungsberechtigten minderjähriger TeilnehmerInnen oder Arbeitgebern. Dies gilt auch ausnahmslos, wenn der Auftraggeber der Arbeitgeber ist.

Ausrüstung und Bekleidung beim pferdegestützten Coaching/Intervention:

Erfahrung mit Pferden ist nicht nötig. Das Pferd wird nicht geritten. Wir empfehlen für die praktischen Übungen Freizeitkleidung, feste Schuhe oder Sportschuhe und je nach Jahreszeit die entsprechende Outdoor-Bekleidung.

Allgemeines zum Lebens- und Sozialberater - Psychologischer Berater

Im Sinne der  WHO-Gesundheitsdefinition ist die Psychologische Beratung eine präventive Tätigkeit, die die Erhaltung des geistigen, seelischen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens fördert. Sie gehört somit neben der Medizin, der Psychotherapie und der Psychologie zu den vier Säulen der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitspolitik in Österreich.Psychologische Berater arbeiten nicht wie Psychotherapeuten, Psychologen oder Psychiater mit psychisch erkrankten Personen.
Die Psychologische Beratung ist in Österreich ein geschütztes Gewerbe und streng reglementiert. Neben einer 5-semestrigen Ausbildung, muss für die Gewerbeberechtigung eine fachliche Tätigkeit im Ausmaß von 750 Stunden vorgelegt werden. Psychologische Berater unterliegen selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht.
Die Kosten für eine Psychologische Beratung werden im Normalfall leider nicht von der ÖGK oder anderen Krankenkasse übernommen. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, müsste dort zwecks Kostenübernahme im Vorfeld bitte selber angefragt werden. Hierzu stelle ich Ihnen gerne die benötigten Unterlagen bereit.

Auszug aus der Rechtsvorschrift für Standes- und Ausübungsregeln für Lebens- und Sozialberatung, Fassung vom 02.01.2022:

§ 1.(1) Lebens- und Sozialberater haben sich in all ihren Entscheidungen und Beratungsschritten am Wohle der Klienten zu orientieren. Sie haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben und bei der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen die Entwicklung der Erkenntnisse der in Betracht kommenden Wissenschaften zu beachten.
(2) Um eine dem Abs. 1 entsprechende Berufsausübung zu gewährleisten, haben die Lebens- und Sozialberater regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen in der Mindestdauer von 16 Stunden jährlich zu besuchen und sich regelmäßig einer Einzel- und Gruppensupervision bei einer Person zu unterziehen, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 der Lebens- und SozialberaterInnen-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. II Nr. 221/1998, erfüllt.

§ 4. (2) Lebens- und Sozialberater haben ihren Klienten bei Vorliegen einer Krankheit oder eines Anzeichens, das das Vorliegen einer Krankheit vermuten läßt, nachweislich den Besuch bei einem Angehörigen eines in Betracht kommenden Gesundheitsberufes zur Abklärung des Krankheitsanzeichens oder zur Heilbehandlung zu empfehlen.

§ 8. (1) Lebens- und Sozialberater sind verpflichtet, ihren Klienten oder deren gesetzlichen Vertretern alle Auskünfte über die Beratung, insbesondere über die voraussichtliche Dauer und die Art der Beratung und die Höhe des pro Beratungsstunde zu bezahlenden Honorars zu erteilen.

Pferdegestützte Intervention & Reittherapie, sowie Reitregelungen für Bestandskunden:

Für grundsätzlich alle TeilnehmerInnen & ReiterInnen gilt:

Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen von Putzzeug, Sattel und Trense, sowie das Kehren und beseitigen von Pferdeäpfel am Putzplatz und Reitplatz, sowie das Begradigen des 1. Hufschlages nach jeder Reiteinheit. Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs nach dem Reiten zu achten.
Das Betreten der Koppeln  ohne Reiterpass ist  ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Das Betreten des Hofes für Gäste und Angehörige erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr!
Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Hofes auf eigene Gefahr, genauso wie die freiwillige Mithilfe  auf dem Hof zusätzlich zu ihrer Reitstunde/Pflegeinheit oder ein längerer Aufenthalt über diese hinaus! Des weiteren besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährige seitens des Betriebes über die zuvor vereinbarte Zeit hinaus. Es besteht grundsätzlich seitens des Betriebes keine Aufsichtspflicht für externe Kinder. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen!
Nach Möglichkeit werden die Pferdewünsche berücksichtigt. Eine Garantie für ein bestimmtes Reitpferd oder Pflegepferd erwächst daraus aber nicht. Während des Reitunterrichts/Ausritts ist immer ein Reithelm mit der Norm EN1384 zu tragen. Dies gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen! Geritten werden darf nur mit geschlossenen  und hohen Schaftschuhen, wie Reitstiefel oder Stiefeletten mit Chaps und geeigneter Reithose. Turnschuhe, sowie kurze Hosen und dergleichen sind nicht erlaubt! Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen bei einem Ausritt einen Bodyprotector mit der Norm EN 13158 tragen.  Ansonsten darf nicht ausgeritten werden. Gleiches gilt beim Springtraining! (Vorschrift nach der ÖTO § 304 -2) Erst mit Erwerb des Reiterpasses oder Volljährigkeit dürfen ReiterInnen alleine auf dem Hof  Reiten. Die Aufsichtspflicht liegt bei unter 18 Jährigen bei den Eltern, wenn bekannt ist, dass keine vom Betrieb gestellte Aufsichtsperson vor Ort ist.
Der Reiter/ die Reiterin bzw. sein gesetzlicher Vertreter versichert mit seiner Unterschrift, dass er weiß, dass Reiten eine Risikosportart ist, die auf eigenes Risiko stattfindet. Unfälle bzw. Verletzungen der ReiterInnen werden von der eigenen Kranken- und Unfallversicherung des Reitschülers und nicht vom Betrieb. Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Pferden von Frau Anna Doppel oder eigenen Pferden der Reitschüler statt.
Der Betrieb haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für persönliches Eigentum der Kunden wird keine Haftung übernommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Reiter/jede Reiterin eine Unfallversicherung abschließen sollte, in der der Reitsport mitversichert ist!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufsicht durch nicht-geprüfte FENA/FN Reitlehrer stattfindet! Der Reitlehrer ist ein nicht-geschützter Beruf und demnach eine solche Ausbildung nicht erforderlich! Verletzt sich ein Pferd aufgrund groben Verhaltens oder unerlaubten Verhaltens des Reiters, müssen die Kosten der Behandlung von diesem oder der gesetzlichen Vertreter getragen werden. Gleiches gilt bei der Zerstörung von Equipment durch den/die Reiter/in.
Mit der ersten Zahlung des Monatsbeitrages oder der Zehnerkarte erklären sich die Eltern von Minderjährigen, sowie Volljährige ReiterInnen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Reitbeteiligungen (Teil von Anna Doppel e.U. und nur für Bestandskunden, da diese Dienstleistung nicht mehr für Neukunden angeboten wird):
Der Monatliche Beitrag des PonyClubs beträgt 100 €. Dieser muss bis spätestens den 10. jeden Monats auf das Bankkonto überiwesen werden. Ein Aussetzen des Beitrags aufgrund von Krankheit des Teilnehmers, des Anbieters oder des Pferdes ist nicht möglich, gleiches gilt bei schlechtem Wetter, schlechten Bodenverhältnissen oder Urlaub. Ein Nachreiten ausgefallener Einheiten ist nur auf Kulanz möglich, ein Recht entsteht hieraus nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen zum jeweils Monatsletzten und muss schriftlich erfolgen. Im Normallfall beträgt diese für die wöchentliche Einheit 2 Stunden, die nach Absprache mit dem Betrieb auch mehrmals die Woche stattfinden kann.

Schulsportwochen (Teil von Anna Doppel e.U. und nur für Bestandskunden, da diese Dienstleistung nicht mehr für Neukunden angeboten wird):

Es gelten die gesetzlichen Stornoregelungen. Die Anmeldung erfolgt nach dem telefonischen Erstkontakt per Mail und gilt als gebucht, wenn der Termin und die Anzahl der ReiterInnen vom Betrieb per Mail bestätigt wurden. Die Bezahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung erfolgen. Bei Krankheit eines (oder mehreren) Teilnehmers während der Schulsportwoche wird kein Geld erstattet oder in Abzug gebracht. Dies gilt auch bei vorzeitigem Abbruch seitens des Teilnehmers aus anderen Gründen. Während des Reitunterrichts ist immer ein Reithelm mit der Norm EN1384 zu tragen. Dies gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen! Geritten werden darf nur mit geschlossenen und hohen Schaftschuhen, wie Reitstiefel oder Stiefeletten mit Chaps und geeigneter Reithose. Turnschuhe, sowie kurze Hosen und dergleichen sind nicht erlaubt! Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen bei einem Ausritt einen Bodyprotector mit der Norm EN 13158 tragen und mindestens über einen Reitrepass der FENA verfügen. Ansonsten darf nicht ausgeritten werden (Vorschrift nach der ÖTO § 304 -2). Ein Springtraining ist grundsätzlich ausgeschlossen. Reithelme und Protektoren können in den gängigen Größen im Betrieb kostenfrei ausgeliehen werden. Unfälle bzw. Verletzungen ReiterInnen werden von der eigenen Kranken- und Unfallversicherung des Reitschülers und nicht vom Betrieb. Der Betrieb haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Kunden wird keine Haftung übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Reitschüler eine Unfallversicherung abschließen sollte, in der der Reitsport mitversichert ist! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Unterricht (auch) durch nicht-geprüfte FENA/FN Reitlehrer stattfindet! Der Reitlehrer ist ein nicht-geschützter Beruf und demnach eine solche Ausbildung nicht erforderlich!

Preise: 3 Tageskurs 150,00 € - 4 Tageskurs 190,00 €

Ferientage/Feriencamps  (Teil von Anna Doppel e.U. und nur für Bestandskunden, da diese Dienstleistung nicht mehr für Neukunden angeboten wird) :

Für die Buchung der Feriencamps gelten die folgende Stornoregelungen und Stornogebühren: Bei Rücktritt ab 60 Tage vor Stattfinden des Camps müssen 20% des Campbetrages gezahlt werden, 45 bis 14 Tage vor Stattfinden des Camps 50 %, ab 13 Tage vor Stattfinden des Camps 100%. Die Anmeldung für Externe erfolgt nach dem telefonischen Erstkontakt per Mail oder per SMS/Whatsapp und gilt als reserviert, wenn der Termin und die Anzahl der TeilnehmerInnen vom Betrieb bestätigt wurden und gilt als gebucht, wenn das Camp per Überweisung bezahlt wurde. Für PonyClub Reiter gilt die Buchung bereits mit Anmeldung zum Camp, egal ob telefonisch, per Mail oder per SMS/Whatsapp. Während des Reitunterrichts/Ausritts ist immer ein Reithelm mit der Norm EN1384 zu tragen. Dies gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen! Geritten werden darf nur mit geschlossenen und hohen Schaftschuhen, wie Reitstiefel oder Stiefeletten mit Chaps und geeigneter Reithose. Turnschuhe, sowie kurze Hosen und dergleichen sind nicht erlaubt! Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen bei einem Ausritt einen Bodyprotector mit der Norm EN 13158 tragen. Ansonsten darf nicht ausgeritten werden. Gleiches gilt beim Springtraining! (Vorschrift nach der ÖTO § 304 -2). Reithelme und Protektoren können in den gängigen Größen im Betrieb kostenfrei ausgeliehen werden. Unfälle bzw. Verletzungen ReiterInnen werden von der eigenen Kranken- und Unfallversicherung des Reitschülers und nicht vom Betrieb. Der Betrieb haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Kunden wird keine Haftung übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Reitschüler/Campteilnehmer eine Unfallversicherung abschließen sollte, in der der Reitsport mitversichert ist! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Unterricht (auch) durch nicht-geprüfte FENA/FN Reitlehrer stattfindet! Der Reitlehrer ist ein nicht-geschützter Beruf und demnach eine solche Ausbildung nicht erforderlich! Die Betreuung außerhalb des Reitens übernimmt mindestens eine pädagogisch qualifizierte Hauptbetreuerin. Für die gesamte Zeit des Aufenthaltes haftet der Betrieb ebenfalls nur  im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Allergien des Teilnehmers müssen im Vorfeld angegeben werden, ebenso mindestens zwei Notfallnummern. Der Betrieb behält sich das Recht, wegen Krankheit oder zu wenig Teilnehmer das Camp kurzfristig abzusagen. Der Betrieb übernimmt in diesem Fall keine anfallenden Kosten für eine andere Kinderbetreuung. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall aber natürlich seine Zahlug zurück. Bei Krankheit des Kindes während des Camps wird kein Geld erstattet. Dies gilt auch bei vorzeitigem Abbruch seitens des Teilnehmers aus anderen Gründen. Auch ist schlechtes Wetter kein Grund, um vom Vertrag zurückzutreten. Bei groben Verhaltensverstößen gegenüber anderer TeilnehmerInnen, der Pferde oder Mitarbeiter des Betriebes, behält sich der Betrieb vor, den Teilnehmer ohne Kostenrückerstattung vom Camp auszuschließen. Bei groben oder verbotenem Verhalten gegenüber der Pferde, die zu einer Behandlung durch den Tierarzt führen, müssen die Kosten vom Teilnehmer oder seiner gesetzlichen Vertreter übernommen werden. Gleiches gilt auch bei Zerstörung von Equipment oder Inventar.

Preise: 5 Tageskurs 325,00 € - Tagesweise Buchung pro Tag 80,00 € - inklusive Verpflegung

Campzeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitag 8.30 bis 14 Uhr